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BGH, 11.04.1984 - IVb ZR 25/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erledigung eines Rechtsstreits über Versorgungsausgleich durch Tod einer Ehefrau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 807/80
Anschließung an ein Rechtsmittel - Zweitinstanzliche Entscheidung - Beschwerde
Auszug aus BGH, 11.04.1984 - IVb ZR 25/82
Für die hier zu treffende Kostenentscheidung gilt nicht § 91 a ZPO, sondern § 93 a ZPO, der für das Scheidungsverfahren eine die allgemeinen Kostenvorschriften verdrängende Sonderregelung enthält, die - in Konsequenz der Abkehr vom Schuldprinzip - eine grundsätzliche Gleichbehandlung der Ehegatten auf kostenmäßigem Gebiet vorsieht; dieser Grundsatz gilt, soweit das Gesetz nicht in § 97 Abs. 3 ZPO die Belastung des Rechtsmittelführers mit den Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels anordnet, auch im Rechtsmittelverfahren (Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 565/81 - FamRZ 1983, 683). - BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 565/81
Kosten - Ehesachen - Hauptsache - Erledigung - Beschwerde
Auszug aus BGH, 11.04.1984 - IVb ZR 25/82
Für die hier zu treffende Kostenentscheidung gilt nicht § 91 a ZPO, sondern § 93 a ZPO, der für das Scheidungsverfahren eine die allgemeinen Kostenvorschriften verdrängende Sonderregelung enthält, die - in Konsequenz der Abkehr vom Schuldprinzip - eine grundsätzliche Gleichbehandlung der Ehegatten auf kostenmäßigem Gebiet vorsieht; dieser Grundsatz gilt, soweit das Gesetz nicht in § 97 Abs. 3 ZPO die Belastung des Rechtsmittelführers mit den Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels anordnet, auch im Rechtsmittelverfahren (Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 565/81 - FamRZ 1983, 683).