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   BGH, 11.04.1984 - IVb ZR 25/82   

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BGH, 11.04.1984 - IVb ZR 25/82 (https://dejure.org/1984,9476)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1984 - IVb ZR 25/82 (https://dejure.org/1984,9476)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1984 - IVb ZR 25/82 (https://dejure.org/1984,9476)
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  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 807/80

    Anschließung an ein Rechtsmittel - Zweitinstanzliche Entscheidung - Beschwerde

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - IVb ZR 25/82
    Für die hier zu treffende Kostenentscheidung gilt nicht § 91 a ZPO, sondern § 93 a ZPO, der für das Scheidungsverfahren eine die allgemeinen Kostenvorschriften verdrängende Sonderregelung enthält, die - in Konsequenz der Abkehr vom Schuldprinzip - eine grundsätzliche Gleichbehandlung der Ehegatten auf kostenmäßigem Gebiet vorsieht; dieser Grundsatz gilt, soweit das Gesetz nicht in § 97 Abs. 3 ZPO die Belastung des Rechtsmittelführers mit den Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels anordnet, auch im Rechtsmittelverfahren (Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 565/81 - FamRZ 1983, 683).
  • BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 565/81

    Kosten - Ehesachen - Hauptsache - Erledigung - Beschwerde

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - IVb ZR 25/82
    Für die hier zu treffende Kostenentscheidung gilt nicht § 91 a ZPO, sondern § 93 a ZPO, der für das Scheidungsverfahren eine die allgemeinen Kostenvorschriften verdrängende Sonderregelung enthält, die - in Konsequenz der Abkehr vom Schuldprinzip - eine grundsätzliche Gleichbehandlung der Ehegatten auf kostenmäßigem Gebiet vorsieht; dieser Grundsatz gilt, soweit das Gesetz nicht in § 97 Abs. 3 ZPO die Belastung des Rechtsmittelführers mit den Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels anordnet, auch im Rechtsmittelverfahren (Senatsbeschluß vom 14. Juli 1982 - IVb ZB 565/81 - FamRZ 1983, 683).
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